Mitgliedschaft

Mit einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft kann jede interessierte Person – ob mit oder ohne Behinderung – Mitglied werden.

Die einmalige Einlage von 50 € hält den Zugang bewusst niedrig, damit sich alle aktiv als stimmberechtigte Mitglieder einbringen können. Beim Austritt wird dieser Beitrag ohne Verzinsung zurückerstattet.

Auch Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts können Mitglied werden, wenn sie die Ziele der Genossenschaft unterstützen.

Beitrittsantrag