Nachholtermin der für den 15. Februar geplanten Infoveranstaltung

 

Infoveranstaltung „Arbeiten neben der Rente“ zu den Gesetzesänderungen beim Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Frau Almer und Frau KeißAm 27.04.2023 hatten wir Frau Keiß von der Rentenversicherung Schwaben zu Gast.
Etwa 25 Interessierte nahmen an der Veranstaltung bei den MutMacherMenschen teil, um sich über die aktuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten und Berechnungsgrundlagen zu informieren und bei Bedarf auch Fragen zu stellen. Die Hinzuverdienstgrenze ist seit dem 1. Januar 2023 wesentlich höher und passt sich jährlich dem Mindestlohn an. So soll auch das neue „Flexirentengesetz“ Prävention und Rehabilitation stärken und den Übergang in die Altersrente erleichtern.

„Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro. Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.“
(Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente)